Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Licht-Konzept & Form AG, Köln


1. Angebote

Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Von der Angebotsabgabe kann keine Verpflichtung zur Auftragsannahme abgeleitet werden.

Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Zusagen jeglicher Art von Reisenden oder Vertretern, werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Darüber hinaus sind unsere Auftragsbestätigungen bindend. Wenn keine Auftragsbestätigung erteilt ist, sind die Orderzettel bzw. die bereits gehabten Bedingungen maßgebend.


2. Preise

Alle Katalog- und Listenpreise sind unverbindliche Richtpreise und gelten zzgl. USt. ab Werk ausschließlich Fracht, Verpackung und Versicherung entsprechend den am Tage der Bestellung gültigen Preislisten. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Änderungen der Gestehungskosten berechtigen uns zu Preisanpassungen und zur Änderung von Zahlungsbedingungen und Rabattsätzen


3. Liefertermine

Die Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Schadensersatzansprüche des Käufers für verzögerte Lieferung sowie Inverzugsetzung, Verzugsstrafen und andere Schadensersatzansprüche sind vertraglich ausgeschlossen. Lieferfristüberschreitung ermächtigt den Käufer erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 6 Wochen betragen muss, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen uns, die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um acht Wochen, zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Betriebsstörungen gehören, berechtigen uns, eingegangene Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu verschieben oder aufzuheben.

Teillieferungen sind zulässig, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.


4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Fabrik ausschließlich Verpackung für Rechnung und auf Gefahr des Käufers auch bei evtl. vereinbarter Frankolieferung. Sind vom Käufer keine bestimmten Versandvorschriften gegeben, so wählt der Hersteller nach bestem Ermessen den Transportweg.

Lieferungen erfolgen grundsätzlich an die Adresse des Käufers; im Sonderfall auch an seine handelsgerichtlich eingetragenen Filialen. Direktlieferungen an Kunden des Käufers erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und nur innerhalb Deutschlands.

Grundsätzlich sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbstständige Leistung.

Bei teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrages durch den Besteller sind wir im Falle noch nicht erfolgter Lieferung berechtigt, 20 % des Nettowarenwertes zu berechnen.

Es steht uns frei, die Zurücknahme von bereits gelieferten Waren abzulehnen. Bei Rücknahme bereits gelieferter Waren werden neben den ausgelegten Spesen (Frachtkosten etc.) 25 % des verrechneten Betrages als Kosten der Rücknahme zur Anrechnung gebracht.


5. Mängelrügen

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Dabei sind unbedingt unsere Gebrauchs- oder Montageanweisungen zu beachten. Etwaige Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns eingehen. Darüber hinaus haften wir nur in den Fällen, in denen die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist, gerechnet vom Tage des Gefahrenübergangs, unbrauchbar wird oder die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird und wenn dies nachweisbar auf einem vor Gefahrenübergang liegenden Umstand beruht, insbesondere auf fehlerhafte Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung.
Für Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.

Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung der Ware bzw. Teilen berechtigt. Die Nachbesserung erfolgt in unserem Werk. Der Besteller hat uns deshalb die Waren oder die Teile frachtfrei zu übersenden. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Versandkosten nachträglich von uns gutgeschrieben. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschloseen, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder zurückzubehalten oder Wandelung zu begehren, es sei denn, die Nachbesserung schlägt fehl und eine Neulieferung ist uns nicht möglich.

Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Durch seitens des Bestellers oder Dritter ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderung und Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung ausgeschlossen.


6. Transportbruch

Für Transportbruch wird kein Ersatz geleistet. Wir übernehmen jedoch das alleinige Bruchrisiko bei Berechnung einer Transportversicherung in Höhe von von 1% vom Netto-Warenwert in der Weise, daß wir bei nachgewiesenem, unterwegs entstandenen Bruch die zerbrochenen Teile kostenlos ersetzen. Die Bruchmeldungen sind sofort nach Erhalt der Ware einzureichen. Eine Ersatzlieferung erfolgt erst dann, wenn die beschädigten oder zerbrochenen Teile (außer Glas) bei uns eingetroffen sind. Fracht- bzw. Porto- sowie Verpackungskosten für die Ersatzlieferung gehen zu Lasten des Empfängers. Bei Abzug der Transportversicherung, oder wenn auf Wunsch des Käufers keine Transportversicherung berechnet wird, wird generell kein kostenloser Ersatz bei Transportbruch geleistet. Leuchtmittel werden grundsätzlich nicht ersetzt, gleichgültig worauf ein Defekt zurückzuführen ist.


7. Zahlung

Rechnungen werden frühestens auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Bei Neukunden werden die ersten beiden Lieferungen nur gegen Vorkasse vorgenommen. Das offene Ziel beträgt 30 Tage. Sollten Zahlungsziele nicht eingehalten werden, so behalten wir uns vor, Lieferungen nur noch gegen Vorkasse vorzunehmen. Für Sonderanfertigungen wird die Hälfte der Rechnungssumme bei Auftragserteilung fällig. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, vom Verfalltage an Zinsen und Spesen zu berechnen, die durch das Gesetz vom 01.05.2000 zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geregelt sind. Bei Zahlungsverzug oder anderen berechtigten Bedenken gegen die Bonität des Käufers werden sämtliche Verbindlichkeiten sofort fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.


8. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit.


9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen unser Eigentum. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt entgegen § 950 BGB auch auf die dabei entstehenden neuen Sachen. Vorsorglich überträgt uns der Käufer hiermit das Eigentum an den neuen Sachen und wird sie für uns verwahren. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum gem. §§ 947, 948 BGB.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, gleichgültig ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden, nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er hiermit an uns ab. Der Käufer ist jedoch jederzeit berechtigt, Rückübertragungen in dem Umfang zu verlangen, in dem der Wert der abgetretenen Forderungen den Anteil der von uns gelieferten Waren in der veräußerten Sache übersteigt.

Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann noch bestehen, wenn Forderungen aus der Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Für diesen Fall tritt uns der Käufer die Ansprüche aus dem Kontokorrent ab. Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer sofort abzuwehren und uns schriftlich mitzuteilen. Eine Abtretung der gegen uns gerichteteten Ansprüche ist ausgeschlossen.


10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

  • 10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Köln.
  • 10.2 Gerichtsstand ist Köln unberücksichtigt der Höhe des Streitwertes. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
  • 10.3 Es gilt grundsätzlich deutsches Recht.


11. Auftragserteilung

Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Käufer mit unseren Bedingungen einverstanden. Wenn der Käufer auf Bestellungen andere Bedingungen vorschreibt, gelten diese erst dann – und nur dann –, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.